Ihr Nachlass kann Gutes tun – für die Hospizarbeit und Palliativversorgung
Unsere hospizliche Begleitung durch qualifizierte Ehrenamtliche und ein fachkompetentes hauptberufliches Team gibt schwerstkranken und sterbenden Menschen in ihrer letzten Lebensphase und ihren Angehörigen menschliche Nähe, praktische Hilfe, zuverlässigen Kontakt, vertrauliche Gespräche und persönliche Entlastung. Sie hilft im täglichen Leben, betreut mit sozialer und spiritueller Begleitung und unterstützt, wo erwünscht, mit gutem Rat oder einfach nur mit dem füreinander Dasein.
Unsere vielfältigen Angebote basieren auf gemeinnützigem Handeln und stehen unserer Bevölkerung, unabhängig von Herkunft, Alter oder Weltanschauung kostenlos zur Verfügung. Wir wollen einfach für andere da sein. Dabei sind wir neben einer eng begrenzten Kassenförderung jedoch weitgehend auf Spenden und Zuschüsse angewiesen. In besonderer Weise können Sie uns bei der Weiterentwicklung unseres Auftrags unterstützen durch Vermächtnisse und testamentarische Verfügungen zugunsten unseres Vereins.
Falls Sie sich heute schon überlegen, was mit Ihrem Vermögen nach Ihrem Tod geschehen soll, würden wir uns sehr freuen, wenn Sie dabei auch an uns und unsere Hospizarbeit denken. So können Sie auch dafür sorgen, dass ihr Vermögen, das Sie im Laufe Ihres Lebens erarbeitet und aufgebaut haben, ausschließlich entsprechend Ihrem Willen eingesetzt wird.
Ihr Letzter Wille hilft uns helfen. Als gemeinnützige Organisation fallen für uns keine Erbschaftsteuern an. Unterstützen können Sie uns insbesondere auf zweierlei Weise:
Mit einem Vermächtnis: d.h. Sie können unserem Hospiz- und Palliativ-Verein einen Teil Ihres Vermögens vermachen und legen dies als Vermächtnis in Ihrem Testament fest. Sie entscheiden, mit welchem Anteil oder welcher Summe Sie uns bedenken wollen.
Mit einer Erbschaft: d.h. wenn Sie uns als Ihre Erben oder auch Teilerben bestimmen, würden wir mit allen Rechten und Pflichten Ihre Rechtsnachfolge antreten können und damit auch Ihr Testament umsetzen. Wenn Sie keine gesetzlichen Erben haben und in Ihrem Testament niemanden als Erben benennen, dann erbt die Öffentliche Hand bzw. die Finanzbehörden des Landes.
Ein Testament zu formulieren, kann natürlich eine Herausforderung sein. Der Gesetzgeber fordert dazu keine notarielle Form. Papier und Stift genügen für ein handschriftliches Testament mit persönlicher Unterschrift. Aber wer rechtssicher sein will, sollte sich beraten lassen. Und dazu geben Anwälte, Notare, Steuerberater, Banken, aber auch gemeinnützige Organisationen gute Hilfestellungen. Doch das deutsche Erbrecht ist kompliziert und kann bei Nichtbeachtung den Erben auch erhebliche Probleme bereiten und für Streit sorgen.
Sollten Sie sich fragen, wie Sie mit Ihrem Letzten Willen Gutes für unsere Hospizarbeit in der Region in und um Darmstadt tun können, unterstützen wir Sie natürlich gerne, insbesondere im Hinblick darauf, wie Ihr Nachlass auch nach Ihrem Tod Gutes bewirken kann.
Gerne stehen auch wir Ihnen mit unseren Informationen und Ratschlägen zur Seite.
Bitte sprechen Sie uns an und wenden Sie sich in diesem Fall vertrauensvoll an den Vorstand des Evangelischen Hospiz- und Palliativ-Vereins Darmstadt e.V.. Unser Vorstandsvorsitzender Friedhelm Menzel berät Sie gern, vertraulich und persönlich. Er ist erreichbar unter menzelf@ev-hospizverein.de